Stipendienprogramm des Landes Baden-Württemberg zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses aus den Herkunftsgebieten der Vertriebenen und Spätaussiedler

Was wird gefördert?

Zur Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und des wissenschaftlichen Nachwuchses vergibt das Institut für donauschwäbische Geschichte und Landeskunde (IdGL) Stipendien für einen zeitlich befristeten Forschungsaufenthalt in Tübingen. Das Stipendienprogramm wird finanziert aus Mitteln des Ministeriums des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen, die der Landtag Baden-Württemberg bereitgestellt hat.

Voraussetzung für eine Förderung ist ein konkretes wissenschaftliches Forschungsvorhaben, das sich mit Themen und Fragen beschäftigt, die dem Forschungsprogramm des IdGL entsprechen. Besonderes Interesse besteht an Projekten aus den Bereichen der Geschichte von der Frühen Neuzeit bis in die Gegenwart, der Literatur-, Politik- und Kulturwissenschaft zu den Themen Migration, Minderheit, Erinnerung mit einem vergleichenden und grenzüberschreitenden Ansatz, die die Wechselbeziehungen zwischen Südosteuropa und den Auswanderungsgebieten der deutschen Minderheit in den Blick nehmen. Über die Forschungsergebnisse hinaus soll das Projekt Perspektiven für die weitere Zusammenarbeit mit dem IdGL in den Bereichen Forschung, Lehre, Dokumentation und Wissensvermittlung eröffnen.

Das IdGL bietet mit seinem Standort, seiner Infrastruktur und seinem Team beste Bedingungen für die Forschung und den wissenschaftlichen Austausch. Das Stipendium ist an einen Aufenthalt am IdGL geknüpft. Kurzzeitige Forschungsaufenthalte an einem anderen Ort sind nach vorheriger Absprache möglich. Eine Teilnahme an den Aktivitäten des Instituts wird erwartet.

 

Wer kann sich bewerben?

Das Stipendienprogramm richtet sich an Studierende in Masterstudiengängen, Promovierende sowie Promovierte in der Postdoc-Phase aus den Ländern Ostmittel- und Südosteuropas (u.a. Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Rumänien, Serbien, Slowakei, Ungarn). In begründeten Einzelfällen können auch Personen aus anderen Ländern berücksichtigt werden.

Die Postdoc-Phase umfasst vorliegend die ersten 6 Jahre nach dem Abschluss der Promotion, in der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler weiter forschend tätig sind, um sich auf eine Habilitation oder ähnliche Weiterqualifikation vorzubereiten oder um sich in ihrem Fachgebiet zu etablieren.

Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache werden vorausgesetzt; gute Englischkenntnisse sind erwünscht.

 

Welche Stipendienleistungen werden gewährt?

Das Stipendium wird zunächst für einen Zeitraum von bis zu fünf Monaten vergeben. Der Förderzeitraum kann jeweils um bis zu fünf weitere Monate verlängert werden. Im Verlängerungsantrag sind die Zwischenergebnisse sowie die Zeit- und Arbeitsplanung für den Verlängerungszeitraum darzulegen.

Der Fördersatz beträgt für Studierende 1.000 EUR, für Promovierende 1.400 EUR und für Promovierte in der Postdoc-Phase 1.800 EUR pro Monat. Reisekosten für die Anreise nach Tübingen und die Rückreise zum Wohnort werden entsprechend dem Landesreisekostengesetz Baden-Württemberg erstattet. Auf Antrag können weitere notwendige Sach- und Reisekosten während des Aufenthalts am IdGL voll oder anteilig erstattet werden.
Das Stipendium wird als Zuschuss auf der Grundlage eines Zuwendungsvertrags gewährt.

 

Wie ist der Ablauf des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens?

Bewerbungen können bis zum 15.01. und zum 15.7. jeden Jahres eingereicht werden. Bitte senden Sie folgende Unterlagen ausschließlich in elektronischer Form an poststelle@idgl.bwl.de

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Ausführlicher Lebenslauf
  • Exposé für das Forschungsvorhaben inklusive Zeit- und Arbeitsplan
  • Kopien von Zeugnissen
  • Schriftenverzeichnis
  • PDF einer aussagekräftigen Veröffentlichung
  • Gutachten bzw. Empfehlungen von zwei Hochschullehrerinnen bzw. Hoch-schullehrern
  • DAAD-Sprachzeugnis oder eines vergleichbaren Nachweises über die deutschen Sprachkenntnisse auf dem Niveau C1

Über die Vergabe der Stipendien entscheidet die Leitung des IdGL. Gründe für die Vergabe oder Ablehnung werden den Bewerberinnen und Bewerbern nicht mitgeteilt. Ein Anspruch auf die Gewährung eines Stipendiums oder die Erstattung von Sach- und Reisekosten besteht nicht.

 

Erfragte Angaben im Antragsformular:

  1. Name und Vorname
  2. Ihre Adresse
  3. Titel der Forschungsarbeit
  4. Entwurf des Forschungsthemas (Bitte eine mindestens zwei maximal fünf Seiten umfassende Beschreibung beilegen)
  5. Zeitraum, für den das Stipendium in Anspruch genommen werden soll
  6. Sind Vorarbeiten geleistet worden? Wenn ja, welche?
  7. Sind in Deutschland Aufenthalte außerhalb Tübingens vorgesehen? Wenn ja, wann und wo? Welche Arbeiten sollen dort geleistet werden?
  8. Bewerben Sie sich gleichzeitig auch bei anderen Institutionen? Wenn ja, welche?
  9. Wurden bzw. werden Sie bereits durch andere Institutionen in Deutschland oder der EU gefördert? Wenn ja, welche?